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AGB

Allgemeine Geschäfts- u. Lieferbedingungen

  1. Allgemeines
    Für den Vertrag bzw. die Geschäftsverbindung des Käufers mit dem Verkäufer gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verkäufers; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des Verkäufers nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  2. Angebot und Annahme
    Ein Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Käufers zustande. Der Inhalt der Bestätigung ist ausschließlich für den Umfang maßgebend. Falls der Käufer vom Kaufantrag bzw. -vertrag zurücktritt, oder die Abnahme des Kaufgegenstandes verweigert, ist eine Entschädigung von 20 % des Kaufpreises zu entrichten. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.

  3. Preise
    Die Preise gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung, es sei denn, die Lieferung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers. Allen Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder für den gelieferten Teil den für diese Losgröße geltenden Preis oder die noch nicht abgerufene Menge zu liefern und zu berechnen.

  4. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungsstellung erfolgt bei Auftragsbestätigung mit 50% und nach Lieferung mit 50% vom gesamten Auftragswert. Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung beim Verkäufer. Im Verzugsfalle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Verkäufer behält sich vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur erfüllungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnet der Verkäufer die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernimmt der Verkäufer nicht. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach Auffassung des Verkäufers eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, kann er die gesamte Forderung – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen.

  5. Lieferung
    Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Haus des Veräufers verlässt, es sei denn, dass feste Liefertermine vereinbart sind. Verlangt der Käufer nach Abgabe der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so beginnt die Lieferzeit erst mit der Bestätigung der Änderung. Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei ihm oder seinen Zulieferanten – behindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Käufer erst nach Ablauf von mindestens drei Monaten eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferung angemessen verlängert. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.Wird dem Verkäufer die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird er von seiner Lieferpflicht frei.

  6. Versand
    Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Käufer zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen des Verkäufers liegt. Der Käufer ist verpflichtet, äußerlich erkennbare Transportschäden wie jegliche Beschädigung der Verpackung beim Empfang der Ware auf dem Frachtbrief zu vermerken und dem Verkäufer sowie dem letzten Frachtführer unverzüglich schriftlich zu melden. Verdeckte Schäden sind sofort nach Auspacken bzw. Entdecken dem Verkäufer sowie dem letzten Frachtführer schriftlich zu melden. Geht der Verkäufer aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verlustig, so hat der Käufer in diesem Falle sämtliche Kosten der Schadensbehebung der transportbeschädigten Ware zu tragen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk oder das Lager des Verkäufers verlässt.

  7. Haftungsbeschränkung
    Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- oder Sachschäden handelt, haftet der Verkäufer insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2.500,–. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie mittelbare und/oder Folgeschäden. Die in Satz 1 und 2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Der Verkäufer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, er habe deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer habe sichergestellt, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

  8. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in Haupt- und Nebensache Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstrom-Versicherung) und ihm eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfalle gilt der Versicherungsanspruch des Käufers als abgetreten. Der Käufer ist zu Verfügungen über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen und Beschlagnahmen hat er den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers unverzüglich hinzuweisen. Für den Fall, dass der Käufer dennoch die Liefergegenstände veräußert und der Verkäufer dieses genehmigen sollte, tritt der Käufer dem Verkäufer bereits mit Vertragsabschluss seine Ansprüche gegen seinen Abnehmer ab. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterstützungen zu geben und das Betreten seiner Betriebsräume zu gestatten.

  9. Rücktritt
    In Kommission, zur Probe, zur Ansicht, miet- oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern beim Käufer/Mieter auf dessen Gefahr. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes sowie der Pfändung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die Pflichten des Käufers aus dem Vertrag werden hierdurch nicht berührt.

  10. Aufstell- und Betriebsbedingungen
    Der Käufer erhält bei allen Geräten, deren Installation und Bedienung es erfordern, besondere Aufstell- und Betriebsbedingungen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Bedingungen vor der Installation und bei der Bedienung zu erfüllen und zu befolgen. Verzögerungen der Installation oder Mängel am Gerät sowie Beeinträchtigungen der Gerätefunktion, die auf Nichtbefolgung dieser Bedingungen zurückzuführen sind, sind vom Käufer zu vertreten; insoweit entfällt eine Haftung des Verkäufers.

  11. Gewährleistung
    Der Verkäufer gewährleistet, dass die Gegenstände die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistung beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden. Hierbei befolgt der Käufer im Rahmen des Zumutbaren die Hinweise des Verkäufers zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung. Der Verkäufer hat mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung unverzüglich zu beginnen. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt der Verkäufer auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass kein Mangel vorliegt, so kann der Verkäufer eine Aufwandserstattung mit dem jeweils aktuellen Stundensatz (zuzüglich notwendiger Auslagen) verlangen.
    Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. So entfällt, soweit der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Käufer den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind, und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit die Geräte nicht an die vom Verkäufer vorgesehenen Aggregate direkt oder indirekt angeschlossen werden.
    Der Verkäufer kann im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Käufer vor dem Austausch Programme (einschl. seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen. Der Käufer gibt dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten.
    Wenn es dem Verkäufer nicht gelingt, erhebliche Mängel innerhalb von 3 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach dem Ablauf dieser Frist ablehne. Nach Fristablauf ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

  12. Reparaturen
    Für Reparaturen müssen Geräte in der Originalverpackung geliefert werden. Der Verkäufer haftet für keinerlei Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Verpackung entstehen. Dies gilt auch bei Garantie-Reparaturen.

  13. Software
    Die Programme, die der Käufer gesondert oder zusammen mit Geräten erwirbt, sind gesetzlich geschützt. Der Käufer erwirbt an diesen ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar; dem Käufer ist verboten, diese Programme zu kopieren oder weiterzugeben. Der Käufer hat gründlich dafür Sorge zu tragen und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, dass die Programme nicht an Dritte übertragen oder von Dritten weggenommen werden können. (Jedes Kunden-Programm enthält einen individuellen Kenncode zum Nachweis des Ursprungs unerlaubter Kopien.) Es ist dem Käufer bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Die Leistungen der Programme werden durch die Beschreibung des Herstellers bestimmt, soweit nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart worden ist. Die Gewährleistung gemäß Ziffer 11 beschränkt sich auf diese Leistungen.
    Ein Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Käufer nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Der Verkäufer haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn er deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.Vor Serviceleistungen hat der Kunde selbst für eine adäquate Datensicherung Sorge zu tragen. Der Verkäufer haftet für die Wiederbeschaffung von Daten auch nur dann, wenn der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Verkäufer behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen am Programm vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.

  14. Vertraulichkeit
    Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund des Vertrages erhält, darf dieser nur im Rahmen des Vertragszweckes nutzen. Alle Personen, die bei der Druchführung der Vertragsbeziehung oder sonst beteiligt sind, sind zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

  15. Vertragsstrafe
    Verletzt der Käufer seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 13 und 14, dann unterwirft er sich – für den Fall der Zuwiderhandlung und unberechtigten Nutzung – einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,–.

  16. Teilunwirksamkeit
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, das dem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

  17. Abtretung, Aufrechnung
    Der Käufer kann seine Rechte aus einem Vertrag nur mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Käufer nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

  18. Gerichtsstand, anwendbares Recht
    Gerichtsstand für beide Parteien ist Leutkirch. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht.

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– eine Marke der KAOS/Carbunus Werbeagentur GmbH
Inh. Kurt Schauer
Poststraße 11, 88239 Wangen im Allgäu


Stand: 01.06.2007

 

 

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